Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG

§ 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/51?asof=2020-11-06#abs-1 (1) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf

1.
bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten oder
2.
bei Nichtwohngebäuden die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25fache der Höchstwerte gemäß der Anlage 3 nicht überschreiten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GEG/51?asof=2020-11-06#abs-2 (2) Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 einzuhalten.

§ 47 § 49