Gesetze / Gerichtsdolmetschergesetz
GDolmG§ 12 Kosten
Stand: 01.01.2023
Für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Dolmetschern werden Kosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Kostengesetzen erhoben.
Gesetze / Gerichtsdolmetschergesetz
GDolmGStand: 01.01.2023
Für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Dolmetschern werden Kosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Kostengesetzen erhoben.