Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
GDPO§ 18 Gebühren
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDPO/18#abs-1 (1) Für die Teilnahme an der Gebärdensprachdolmetscherprüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € und eine Prüfungsgebühr von 450,00 € erhoben. Die Bearbeitungsgebühr ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsgebühr spätestens 14 Tage nach Zulassung zur Prüfung zu entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDPO/18#abs-2 (2) Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet, sie ermäßigt sich im Fall der Wiederholung der Prüfung auf 35,00 €. Versäumt ein Prüfling mit ausreichender Entschuldigung im Sinn des § 15 Abs. 3 Satz 1 die Prüfung, so wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet.