Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 49 Diplomprüfung
Stand: 10.06.2019
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.