Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 12 Teile des Auswahlverfahrens
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.10.2026
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.