Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 12 Teile des Auswahlverfahrens
Stand: 01.10.2026
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.