Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 21 Dauer und Struktur des Studiums
Stand: 01.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/21#abs-1 (1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Jedes Studienjahr besteht aus zwei Semestern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/21#abs-2 (2) Über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Dienstbehörde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/21#abs-3 (3) Das Studium besteht aus
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/21#abs-4 (4) Das Studium hat einen Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Auf die Fachstudien entfallen 99 ECTS-Leistungspunkte, auf die Praxisstudien 68 ECTS-Leistungspunkte und auf die Bachelorarbeit 13 ECTS-Leistungspunkte. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich etwa 30 Zeitstunden beziehungsweise 40 Lehreinheiten à 45 Minuten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/21#abs-5 (5) Fachstudien, Praxisstudien und Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Semester:
| Nr. | Semester | Studienabschnitt |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 1. Semester | Fachstudien |
| 2 | 2. Semester | Fachstudien |
| 3 | 3. Semester | Praxisstudien |
| 4 | 4. Semester | Fachstudien |
| 5 | 5. Semester | Praxisstudien |
| 6 | 6. Semester | Fachstudien, Praxisstudien, Bachelorarbeit |