Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 19 Gesamtergebnis und Rangfolge
Stand: 01.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/19#abs-1 (1) Die Auswahlkommission ermittelt für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens teilgenommen hat, das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/19#abs-2 (2) In das Gesamtergebnis gehen das Ergebnis des schriftlichen Teils mit 40 Prozent und das Ergebnis des mündlichen Teils mit 60 Prozent ein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/19#abs-3 (3) Anhand der Gesamtergebnisse wird eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt. Die festgelegte Rangfolge ist für die Einstellung maßgeblich.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GDBNDVerfSchVDV%202026/19#abs-4 (4) Wer erfolglos am Auswahlverfahren teilgenommen hat, erhält eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über die Ablehnung.