Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
GBankDVDV§ 8 Mündlicher Teil
Stand: 01.10.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/8#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/8#abs-2 (2) Der mündliche Teil dient dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst im Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ und in weiteren Kompetenzbereichen zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/8#abs-3 (3) Näheres zu den Kompetenzbereichen, ihrer Zuordnung zu den Abschnitten und zur Gewichtung der beiden Abschnitte für die Ermittlung der Teilnoten der Kompetenzbereiche nach § 9 Absatz 3 wird in den Auswahlrichtlinien festgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GBankDVDV/8#abs-4 (4) (weggefallen)