Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz
GBWEG§ 3
Stand: 26.08.2026
Modellvorhaben zur Erprobung von akademischen Ausbildungsangeboten für die Berufe in der Alten- und Krankenpflege, Hebammenkunde, Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie, die vor dem Ablauf des 31. Dezember 2024 begonnen wurden, werden auf Grundlage der Vorschriften dieses Gesetzes in Verbindung mit der Modellstudiengangsverordnung vom 30. Juli 2018 (GV. NRW. S. 412) in den jeweils bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassungen abgeschlossen.