Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV§ 18 Leistungstests
Stand: 03.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-1 (1) In den Modulen 1 bis 3, 8, 9, 11 bis 13, 15 und 17 sind Leistungstests durchzuführen.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-1a (1a) Bis zum 31. Dezember 2024 kann davon abgesehen werden, dass in allen der in Absatz 1 genannten Module Leistungstests zu absolvieren sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-2 (2) Ein Leistungstest kann durchgeführt werden in Form
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-3 (3) Gruppenleistungen sind bei Referaten, Präsentationen, mündlichen Überprüfungen oder praktischen Überprüfungen zulässig, wenn die Einzelbeiträge abgegrenzt werden können und eine Bewertung jedes Einzelbeitrags möglich ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-4 (4) Ein Leistungstest kann aus mehreren Teilen bestehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-5 (5) Die Leistungstests werden wie folgt bewertet:
| Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren Gesamtpunktzahl | Rangpunkte/ Rangpunktzahl | Note | Notendefinition |
|---|---|---|---|
| 93,70 bis 100,00 | 15 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 87,50 bis 93,69 | 14 | ||
| 83,40 bis 87,49 | 13 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 79,20 bis 83,39 | 12 | ||
| 75,00 bis 79,19 | 11 | ||
| 70,90 bis 74,99 | 10 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 66,70 bis 70,89 | 9 | ||
| 62,50 bis 66,69 | 8 | ||
| 58,40 bis 62,49 | 7 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 54,20 bis 58,39 | 6 | ||
| 50,00 bis 54,19 | 5 | ||
| 41,70 bis 49,99 | 4 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| 33,40 bis 41,69 | 3 | ||
| 25,00 bis 33,39 | 2 | ||
| 12,50 bis 24,99 | 1 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
| 0,00 bis 12,49 | 0 |
Neben der fachlichen Leistung werden auch die Klarheit der Darstellung und die Ausdrucksfähigkeit angemessen berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-6 (6) Die Leistungstests werden durch Angehörige oder Beauftragte der Hochschule oder der Bundespolizeiakademie bewertet. Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung über die Bewertung.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GBPolVDVDV%202017/18#abs-7 (7) Näheres regelt das Modulhandbuch.
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Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 18 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.