Gesetze / Grundbuchordnung

GBO

§ 86

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Hat ein Beteiligter die Einleitung des Löschungsverfahrens angeregt, so soll das Grundbuchamt die Entscheidung, durch die es die Einleitung des Verfahrens ablehnt oder das eingeleitete Verfahren einstellt, mit Gründen versehen.

§ 85 § 87