§ 119
Stand: 10.06.2019
Das Grundbuchamt kann zur Ermittlung des Berechtigten ein Aufgebot nach Maßgabe der §§ 120 und 121 erlassen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 119 GBO →
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- BGH, 21.10.2011 – V ZR 10/11Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragenen und nicht auf das neue Grundbuchblatt übertragenen Dienstbarkeit infolge Außerkrafttretens der von der GBO abweichenden landesrechtlichen VorschriftenZitiert von 8
- OLG München, 24.02.2021 – 34 Wx 339/20
- OLG Frankfurt am Main, 29.09.2011 – 20 W 247/08Zitiert von 1
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