Gesetze / Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
GBMaßnG§ 36
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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14.07.1992 Ausfertigung
§ 36 eingefügt durch Artikel 11 § 1 des Gesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I 1257)
BGBl. 1992 I S. 1257
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