Gesetze / Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)
GBBStatÄndVAnl§ 1 Rechtsform, Sitz und Kapital
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GBBStat%C3%84ndVAnl/1#abs-1 (1) Die GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Holding) ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GBBStat%C3%84ndVAnl/1#abs-2 (2) Das Grundkapital der Holding beträgt 250 Millionen (in Worten: zweihundertfünfzig Millionen) Deutsche Mark. Die Anteile werden von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.