Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
GArchDVDV§ 2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen und Dienstaufsicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/2#abs-1 (1) Einstellungsbehörden sind
Zu ihren Aufgaben gehören die Ausschreibung der zu besetzenden Stellen und die Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/2#abs-2 (2) Ausbildungsstellen sind
Sie sind insbesondere für die Organisation und Durchführung der Praktika und der Laufbahnprüfung zuständig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/2#abs-3 (3) Die Einstellungsbehörde kann ihre Aufgaben auf die Ausbildungsstelle übertragen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/2#abs-4 (4) Neben der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde unterstehen die Anwärterinnen und Anwärter