Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
GArchDVDV§ 10 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient auch der Feststellung der persönlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers, insbesondere hinsichtlich des Auftretens, des Kommunikationsverhaltens und der Belastbarkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-2 (2) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-3 (3) Das Thema des Referates leitet sich aus den Aufgaben des gehobenen Archivdienstes des Bundes ab. Es wird den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Einladung zum Auswahlverfahren bekannt gegeben. Das Referat dauert 5 Minuten. Mit dem Referat soll die Qualität der Vorbereitung und die Fähigkeit zur Präsentation bewiesen werden. Im Anschluss an das Referat können von der Auswahlkommission Fragen zum Referat gestellt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-4 (4) In dem Gespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews stellt die Auswahlkommission Fragen zum bisherigen Werdegang, zur Motivation, zum Fachwissen und zur sozialen Kompetenz der Bewerberin oder des Bewerbers. Das Gespräch dauert 15 bis 20 Minuten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-5 (5) Das Referat, das Gespräch und die persönliche Eignung werden gesondert bewertet.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/10#abs-6 (6) Der Bewerberin oder dem Bewerber ist Gelegenheit für Fragen zum angestrebten Beruf und zum Fortgang des Bewerbungsverfahrens zu geben. Diese Fragen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.