Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
Stand: 02.12.2019
An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.