fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik oder in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik und
3.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
3.
Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen,
4.
Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
5.
Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FzMechAusbV/4#abs-4(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sind:
1.
Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen,
2.
Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten,
3.
Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen,
4.
Beurteilen des Schadensumfangs,
5.
Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in mindestens einem der Einsatzgebiete Karosseriebau oder Fahrzeugbau anzuwenden und zu vertiefen. Das Einsatzgebiet oder die Einsatzgebiete werden vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.