Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz
FwKatsEG - NRW§ 1 Stiftung
Stand: 26.08.2026
Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Brandschutz im Land Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung einer pflichttreuen Dienstzeit wird ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet.