Gesetze / Futtermittelverordnung
FuttMV 1981§ 39 Straftaten
Nach § 58 Absatz 3, 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/893 (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 92) geändert worden ist, verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
Änderungsverlauf
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12.07.2017 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (BGBl. I 2378)
BGBl. 2017 I S. 2378
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17.05.2017 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Mai 2017 (BGBl. I 1219)
BGBl. 2017 I S. 1219
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