Gesetze / Vierte Verordnung über den Umrechnungssatz für französische Franken bei Anwendung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts FrUmrV 4 § 3 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.