Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik FrSaftAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Stand: 10.06.2019 Bund Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.