Gesetze / Fotografenmeisterverordnung

FotografMstrV

§ 1 Gegenstand

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 05.03.2020

Bund

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk zu stellenden Anforderungen.

→§ 2