Gesetze / Forum-Recht-Gesetz

ForumRG

§ 10 Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Stiftungsbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

§ 9 § 11