Gesetze / Forum-Recht-Gesetz

ForumRG

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung; Siegel; Standort

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/1#abs-1 (1) Unter dem Namen „Stiftung Forum Recht“ wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/1#abs-2 (2) Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Forum Recht“.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ForumRG/1#abs-3 (3) Die Stiftung richtet einen Standort in Leipzig ein.

§ 2