Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin ForstWiAusbV 1998 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Stand: 10.06.2019 Bund Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt.