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Forst

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Forst/13#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 10 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Forst/13#abs-2 (2) Die §§ 6, 7 und 11 treten mit Erreichen des Bemessungssatzes (§ 6) von 100 v. H. außer Kraft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Forst/13#abs-3 (3) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, jedoch frühestens zum 31. Dezember 2017.

§ 12