Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 106
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- VGH Bayern, 01.12.2022 – 13 A 20.3143
- BVerwG, 13.04.2011 – 9 C 1/10Rechtsmittelwahl bei "inkorrekter" Entscheidung; Privatnützigkeit bei der Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Landbeschaffung für das "Grüne Band"Zitiert von 32
- BVerwG, 13.04.2011 – 9 C 2/10Zitiert von 5
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 – OVG 70 A 2.16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eigentümern von Grundstücken, die nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehören, aber von der Flurbereinigung wesentliche Vorteile haben, ist durch den Flurbereinigungsplan ein den Vorteilen entsprechender Beitrag zu den Ausführungskosten aufzuerlegen. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken, für die er festgesetzt ist.