Art 17 Bericht
Stand: 22.07.2026
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Januar 2007 über die Anwendung und die Ergebnisse dieser Verordnung Bericht, insbesondere über Folgendes:
— die Häufigkeit von Fällen der Nichtbeförderung und der Annullierung von Flügen;
— die mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Verordnung auf Fluggäste, die in Vertragsbeziehung mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft stehen oder eine Buchung für einen Flug als Teil einer Pauschalreise besitzen, für die die Richtlinie 90/314/EWG gilt, und die von einem Flughafen in einem Drittland einen Flug zu einem Flughafen in einem Mitgliedstaat antreten, der nicht von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt wird;
— die mögliche Überprüfung der Ausgleichsbeträge nach Artikel 7 Absatz 1.
Dem Bericht sind, soweit erforderlich, Legislativvorschläge beizufügen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 17 FluggastrechteVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 10.07.2008 – C-173/07Fluggastrechte: Keine Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung auf den Rückflug aus einem Drittstaat bei einer Hin- und Rückreise Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- EuGH, 02.07.2009 – C-402/07Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.