Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn

FluLärmHohnV

Anlage 2 (zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn)

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

(Fundstelle: BGBl I 1996, 42 - 43)

1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Hohn

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)

Abbildung 1 zu Anlage 2 FluLärmHohnV

Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.

Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000
(mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Schleswig-Holstein)

Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:
Institut für Angewandte Geodäsie, Frankfurt am Main, 1995



Abbildung 2 zu Anlage 2 FluLärmHohnV

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