Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf
FluLärmDüsseldV§ 5
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung führt in den Jahren 2012 bis 2014 für das jeweils vorlaufende Jahr einen Soll-Ist-Vergleich bezüglich der Eingangsdaten aus dem Datenerfassungssystem, das die Grundlage für diese Verordnung darstellt, durch.