Gesetze / Zweite Fleischwirtschaftsarbeitsbedingungenverordnung FleischWArbbV 2 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 04.01.2022 bis 01.12.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.