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§ 2 FleischWArbbV 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zweite Fleischwirtschaftsarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 04.01.2022 bis 01.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.