Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
FleiAusbV 2005§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.