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§ 6 FleiAusbV 2005 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.