Gesetze / Anordnung über die deutschen Flaggen
FlaggAnO 1996V.
Stand: 10.06.2019
1.
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
2.
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.