Gesetze / Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung
FintMechAusbV§ 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FintMechAusbV/11#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Montageauftrag hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FintMechAusbV/11#abs-2 (2) Der Prüfling hat einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung des betrieblichen Auftrags wird mit ihm auf der Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FintMechAusbV/11#abs-3 (3) Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FintMechAusbV/11#abs-4 (4) Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich der Dokumentation insgesamt 18 Stunden. Davon entfallen auf das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.