Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin

Finanzvermögen-Staatsvertrag

Art. 4 Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen obliegen.

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