Gesetze / Finanzanlagenvermittlungsverordnung
FinVermV§ 21 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Für § 21 FinVermV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.