Gesetze / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

FinVermStVtrG

Art 1 Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinVermStVtrG/1#abs-1 (1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinVermStVtrG/1#abs-2 (2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2