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FinO-WDR

§ 3 Wirkung des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-WDR/3#abs-1 (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-WDR/3#abs-2 (2) Der Haushaltsplan ermächtigt den WDR, Ausgaben zu leisten und finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FinO-WDR/3#abs-3 (3) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

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