Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO LFM NRWAbschnitt VI – Ausgleich im Haushaltsplan
Stand: 26.08.2026
Für Abschnitt VI – Ausgleich im Haushaltsplan FinO LFM NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.