Gesetze / Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
FinDASa§ 7 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Eine Beschlussfassung des Verwaltungsrats im schriftlichen Verfahren oder in Verfahren der Telekommunikation ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.