Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017
FinAusglG2017DV 2§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 06.04.2021
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017 vom 31. März 2017 (BGBl. I S. 689) außer Kraft.