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FinASVO NRW§ 28 Zeitpunkt der Abrechnung im Automatenspiel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FinASVO%20NRW/28#abs-1 (1) Der Bruttospielertrag sämtlicher Spielautomaten wird einmal wöchentlich ermittelt. Hierzu werden täglich die Geldscheinbehälter der von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers in der Ziehliste und der Zusatzliste ausgewiesenen Spielautomaten gezogen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FinASVO%20NRW/28#abs-2 (2) Die gezogenen Geldscheinbehälter sind bis zum Beginn der Zählung in einem verschlossenen Transportwagen in einem lückenlos videoüberwachten Raum aufzubewahren.