Gesetze / Landesrecht Bayern / FeuV · GVBl. S. 800, BayRS 2132-1-3-B
Feuerungsverordnung
15 Normen · Ausgangsfassung vom 11.11.2007 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: FeuVO NRW
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 9 — Abführung von Abgasen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs
- § 2 Begriffe
- § 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten
- § 4 Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen
- § 5 Aufstellräume für Feuerstätten
- § 6 Heizräume
- § 7 Abgasanlagen
- § 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen
- § 9 Abführung von Abgasen
- § 10 Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, und ortsfeste Verbrennungsmotoren
- § 11 Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen
- § 12 Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen
- § 13 Flüssiggasanlagen und Dampfkesselanlagen
- § 14 Ordnungswidrigkeiten
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
07.08.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 7. August 2018 (GVBl. S. 694)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.