Gesetze / Landesrecht Bayern / FeuV · GVBl. S. 800, BayRS 2132-1-3-B

Feuerungsverordnung

15 Normen · Ausgangsfassung vom 11.11.2007 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: FeuVO NRW

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 9 — Abführung von Abgasen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs
  3. § 2 Begriffe
  4. § 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten
  5. § 4 Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen
  6. § 5 Aufstellräume für Feuerstätten
  7. § 6 Heizräume
  8. § 7 Abgasanlagen
  9. § 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen
  10. § 9 Abführung von Abgasen
  11. § 10 Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, und ortsfeste Verbrennungsmotoren
  12. § 11 Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen
  13. § 12 Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen
  14. § 13 Flüssiggasanlagen und Dampfkesselanlagen
  15. § 14 Ordnungswidrigkeiten
  16. § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  17. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.08.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 7. August 2018 (GVBl. S. 694)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.