Gesetze / Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
FeiertEV§ 2
Stand: 10.06.2019
Durch den Minister für Arbeit und Soziales sind bis zur Bildung von Ländern unter Beachtung der territorialen und konfessionellen Spezifik die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.