Gesetze / Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

FeV2010AusnV 4

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FeV2010AusnV%204/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FeV2010AusnV%204/4#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 außer Kraft.

§ 3