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§ 4 FeV2010AusnV 4 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.07.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 außer Kraft.